Frauengesundheit
Hebammerei Das Wort „Hebamme“ kommt vom althochdeutschen Wort „Hev(i)anna“ und bedeutet „Ahnin/Großmutter, die das Neugeborene aufhebt/hält“.
Laut Paragraph §3 Absatz (1) des Hebammengesetzes ist jede schwangere Frau verpflichtet zur Geburt und zur Versorgung des Kindes eine Hebamme beizuziehen. Die Möglichkeiten der Hebammenbetreuung reichen von der Familienplanung bis zum ersten Geburtstag eines Kindes. Hebammen sind Expertinnen bei Verhütung beziehungsweise Kinderwunsch, sie beraten in der Schwangerschaft und begleiten Frauen/Familien durch die Geburt. Sie sind erste Ansprechpersonen in der Zeit des Wochenbettes und stehen bei Fragen im gesamten ersten Lebensjahres des Kindes zur Verfügung. Hebammen arbeiten im physiologischen Bereich und können jegliche Abweichungen der natürlichen Vorgänge erkennen und professionell handeln.